Start with a Friend e.V.

1.Ziel des Vereins ist die Förderung der Hilfe für Flüchtlingesowie die Förderung des bürgerschaftlichen Engagementszugunsten des vorgenannten steuerbegüns-tigten Zwecks. 2.Die Vereinstätigkeit soll insbesondere dazu dienen, die Willkommenskultur in Deutschland zu stärken und eine schnellstmögliche Integration von Flüchtlingen in Deutschland zu fördern. Jedem Flüchtling soll ein ehrenamtlicher Unterstüt-zer an die Seite gestellt werden. Dieser soll dabei helfen,ein eigenständiges Le-ben in Deutschland aufzubauen. Dies kann die Bewältigung von Alltagsfragen,wie z.B. Wohnungssuche,und Hilfe bei Behördengängen beinhalten. Durch eine umfassende Beratung und Betreuung soll es den Ehrenamtlichen so einfach wie möglich gemacht werden,zu helfen. Um eine Vermittlung verantwortungsvoll durchzuführen, finden sowohl mit den Unterstützern als auch mit Flüchtlingen getrennte persönliche Treffen statt. Hierbei soll die aufenthaltsrechtliche Situa-tion und Erwartungen abgeklärt werden. Erst nach diesem persönlichen Kennen-lernen, erfolgt eine Kontaktweitergabe. Darüberhinaus möchte der Verein Flüchtlinge dabei unterstützen, sich selbst zu ihrer Aufenthaltssituation in Deutschland zu informieren. Hierfür stellen wir geprüftes Informationsmaterial in verschiedenen Sprachen bereit. 3.Der Verein erreicht seine Ziele insbesondere durch a)Ausarbeitung von Informationsmaterialien für ehrenamtliche Unterstützer von Flüchtlingen und das kostenlose Bereitstellen der Materialien b)Ausarbeitung und Bereitstellen von Informationsmaterial für Flüchtlinge c)Kontaktvermittlung zwischen Ehrenamtlichen und Flüchtlingen d)Persönliche Beratung e)Öffentlichkeitsarbeit § 3Selbstlosigkeit 1.Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 2.Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet wer-den. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglied keine Zuwendun-gen aus Mitteln des Vereins. Sie haben bei ihrem Ausscheiden keinerlei An-sprüche an das Vereinsvermögen. 3.Keine Person darf durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

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