Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb)

Der Deutsche Juristinnenbund ist ein Zusammenschluss von Juristinnen, Volks- und Betriebswirtinnen zur Fortentwicklung des Rechts. Er ist unabhängig, überparteilich und überkonfessionell. Jede Frau, die Rechts- oder Wirtschaftswissenschaften studiert hat oder studiert und an der Durchsetzung der Ziele unseres Verbandes interessiert ist, kann laut Satzung Mitglied werden. Die Berufsausübung ist keine Voraussetzung für die Mitgliedschaft. Unsere Ziele: - Fortentwicklung des Rechts auf allen Gebieten - Verwirklichung der Gleichberechtigung und Gleichstellung der Frau in allen gesellschaftlichen Bereichen - Fortbildung durch Seminare und wissenschaftliche Veranstaltungen - Rechtliche Absicherung der Lebenssituation von Frauen, Kindern und älteren Menschen - Zusammenarbeit mit gleichartigen Vereinigungen auch auf internationaler Ebene (u.a. EWLA) - Förderung internationaler Netzwerke Unsere Geschichte: Der djb wurde 1948 von engagierten Kolleginnen in Dortmund neu gegründet. Er versteht sich als Nachfolgeorganisation des 1914 gegründeten "Deutschen Juristinnen-Vereins", der die Zulassung von Frauen zu juristischen Berufen erkämpft hatte, nach der Machtergreifung Hitlers aber seine Arbeit einstellte. Zu den Pionierinnen des djb gehören Elisabeth Selbert, die im Parlamentarischen Rat für die Aufnahme des in Art. 3 Abs. 2 GG verankerten Gleichberechtigungsgrundsatzes sorgte, die Bundesverfassungsrichterinnen Erna Scheffler und Wiltraut Rupp v. Brünneck, MdB Elisabeth Lüders und die erste Bundesministerin in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, Elisabeth Schwarzhaupt. Zu unseren heute ca. 3.000 Mitgliedern zählten und zählen Ministerinnen und Senatorinnen, Richterinnen des Bundesverfassungsgerichts und an den obersten Bundesgerichten, zahlreiche in leitenden Positionen tätige Frauen in Wirtschaft, Justiz, Verwaltung und Wissenschaft ebenso wie Studentinnen, Referendarinnen und Berufsanfängerinnen.

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